Kopfzeile

close

Kontakt

Forchstrasse 145
Postfach 331
8132 Egg

Öffnungszeiten

Mo: 08.30 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr
Di-Do: 08.30 - 12.00 und 14.00 - 16.30 Uhr
Fr: 07.30 - 15.00 Uhr

Inhalt

Einbürgerungen

Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht der Gemeinde Egg erhalten? Oder besitzen Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?

Auf kommunaler Ebene ist der Gemeinderat zuständig für die Bürgerrechtserteilung. Bei ausländischen Staatsangehörigen sind auch die kantonalen Behörden und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement am Verfahren beteiligt. Der Ablauf und die Dauer des Einbürgerungsverfahrens hängen von Ihrer persönlichen Situation und dem entsprechenden Verfahren ab. Wir informieren Sie gerne über die für Sie massgebenden Anforderungen zur Erlangung des Egger bzw. Schweizer Bürgerrechts und die Höhe der Einbürgerungsgebühren.

Links
Einbürgerung Bund
Einbürgerung Kanton Zürich

Kontakt

Einbürgerungen
Forchstrasse 145
8132 Egg
Tel. 043 277 11 11
Fax 043 277 11 19
sicherheit@egg.ch

Öffnungszeiten

Montag
08.30 - 12.00 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr

Dienstag bis Donnerstag
08.30 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.30 Uhr

Freitag
07.30 - 15.00 Uhr

Personen

Name VornameFunktionAmtsantrittKontakt

Zugehörige Objekte

Name Verantwortlich Telefon

Dies könnte Sie ebenfalls interessieren: