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Einbürgerungen
Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht der Gemeinde Egg erhalten? Oder besitzen Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?
Auf kommunaler Ebene ist der Gemeinderat zuständig für die Bürgerrechtserteilung. Bei ausländischen Staatsangehörigen sind auch die kantonalen Behörden und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement am Verfahren beteiligt. Der Ablauf und die Dauer des Einbürgerungsverfahrens hängen von Ihrer persönlichen Situation und dem entsprechenden Verfahren ab. Wir informieren Sie gerne über die für Sie massgebenden Anforderungen zur Erlangung des Egger bzw. Schweizer Bürgerrechts und die Höhe der Einbürgerungsgebühren.
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Einbürgerung Bund
Einbürgerung Kanton Zürich
Öffnungszeiten
Montag
08.30 - 12.00 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag
08.30 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.30 Uhr
Freitag
07.30 - 15.00 Uhr
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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