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Administrative Abwicklung von Todesfällen
Wir unterstützen die Hinterbliebenen bei Todesfällen bezüglich der Koordination mit den Kirchenbehörden, treffen die Vorbereitungen für die Erdbestattung oder die Kremation und erstellen die Grabpflegeverträge in Absprache mit den Angehörigen für die Reihen- und Familiengräber.
Selbstverständlich stehen wir den Angehörigen auch für weitere Belange gerne zur Verfügung.
Die Angehörigen werden gebeten, sich innert zwei Tagen, mit der vom Arzt ausgestellten Todesbescheinigung, beim Bestattungsamt zu melden.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Bestattungsamt | 043 277 11 11 | sicherheit@egg.ch |
Nummer | Name | Inkrafttreten |
---|---|---|
830.1 | Bestattungs- und Friedhofsverordnung der Gemeinde Egg | 14. Mai 2018 |