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Abmeldung / Wegzug
Der Wegzug muss innerhalb von 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle gemeldet werden.
Abmeldung für Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger innerhalb der Schweiz
Sie können Ihre Abmeldung entweder persönlich bei der Einwohnerkontrolle tätigen oder online vornehmen.
Zur persönlichen Abmeldung am Schalter nehmen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Identitätskarte oder Pass
- Schriftenempfangsschein
- Angaben der neuen Wohnadresse
Abmeldung für Ausländische Staatsangehörige innerhalb der Schweiz
Sie können Ihre Abmeldung entweder persönlich bei der Einwohnerkontrolle tätigen oder online vornehmen.
Zur persönlichen Abmeldung am Schalter nehmen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Identitätskarte oder Pass
- Ausländerausweis
- Angaben der neuen Wohnadresse
Abmeldung ins Ausland
Bei Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland kann die Abmeldung nicht online gemacht werden. In diesem Fall ist der Wegzug persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle zu melden. Bitte bringen Sie Ihren Schriftenempfangsschein / Meldebestätigung bzw. Pass und Ausländerausweis mit.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Einwohnerkontrolle | 043 277 11 11 | einwohnerkontrolle@egg.ch |