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Umzug innerhalb der Gemeinde Egg
Bitte melden Sie ihren Umzug (Adressänderung) innerhalb von 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle.
Adressänderung Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger
Als Schweizer Bürger/in können Sie Ihre Adressänderung innerhalb der Gemeinde persönlich, schriftlich oder online melden. Wir benötigen folgende Unterlagen:
- Identitätskarte oder Pass
- Schriftenempfangsschein
- Mietvertrag/Wohnungsausweis oder Logisbestätigung der neuen Adresse
Adressänderung Ausländische Staatsangehörige
Ausländische Staatsangehörige können Ihre Adressänderung innerhalb der Gemeinde persönlich, schriftlich oder online melden. Wir benötigen folgende Unterlagen:
- Identitätskarte oder Pass
- Ausländerausweis
- Mietvertrag/Wohnungsausweis oder Logisbestätigung der neuen Adresse
Gebühren
- Für Schweizer ist eine Adressänderung innerhalb der Gemeinde kostenlos.
- Bei ausländischen Staatsangehörigen muss eine Meldung an das Migrationsamt erfolgen. Deshalb wird eine Gebühr gemäss der Ausländerrechtlichen Gebührenverordnung der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich erhoben.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 043 277 11 11 | einwohnerkontrolle@egg.ch |