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Bewilligung für Veranstaltungen und Anlässe
Öffentliche Veranstaltungen aller Art bedürfen einer Bewilligung und sind gebührenpflichtig. Je nach Art des Anlasses sind die vier Formulare notwendig:
- Veranstaltungsgesuch (Online-Formular)
- Befristetes Patentgesuch (Online-Formular)
- Gesuch Ausnahme der Schliessungszeit (Online-Formular)
- Gesuch Materialbezug Werkhof (Download)
Das Veranstaltungsgesuch ist spätestens 5 Wochen vor der Durchführung des Anlasses bei der Gemeinde Egg zur Prüfung einzureichen. Bei Grossveranstaltungen wird eine frühere Kontaktaufnahme empfohlen. Dies auf Grund der Ausarbeitung eines Park- und Verkehrskonzeptes. Das Polizeisekretariat sowie die Gemeindepolizei unterstützen Sie gerne.
Sämtliche Informationen entnehmen Sie bitte der Wegleitung für bewilligungspflichtige Anlässe der Gemeinde Egg unter Onlineschalter / Downloads.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Polizeisekretariat | 043 277 11 11 | sicherheit@egg.ch |