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Schriftenempfangsschein / Meldebestätigung
Sind Sie Schweizer Bürger oder Schweizer Bürgerin?
Dann wurde Ihnen der Schriftenempfangsschein nach der Anmeldung in der Gemeinde Egg per Post zugestellt. Dieser bestätigt, dass Ihre Schriften bei uns in der Gemeinde hinterlegt sind. Bei der Abmeldung oder bei einer Adressänderung ist der Schriftenempfangsschein abzugeben bzw. vorzuweisen.
Sollte Ihnen der Schriftenempfangsschein abhanden gekommen sein, können Sie persönlich am Schalter der Einwohnekontrolle oder via Online-Formular ein Duplikat beantragen.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 043 277 11 11 | einwohnerkontrolle@egg.ch |