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Forchstrasse 145
Postfach 331
8132 Egg

Öffnungszeiten

Mo: 08.30 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr
Di-Do: 08.30 - 12.00 und 14.00 - 16.30 Uhr
Fr: 07.30 - 15.00 Uhr

Inhalt

Adress-/ Datensperre

Mit einer Datensperre kann eine grundsätzlich erlaubte Datenbekanntgabe durch die Verwaltung verhindert werden. Somit bewirkt die Datensperre, dass die Einwohnerkontrolle privaten Personen weder Namen, noch Adresse noch weitere Daten voraussetzungslos bekannt geben dürfen (§ 22 Abs. 1 Informations- und Datenschutzgesetz (IDG)). Dies gilt aber nur in Bezug auf die Datenweitergabe an private Personen und Organisationen. Eine Sperre wirkt nicht gegenüber öffentlichen Organen; diese erhalten Daten, sofern sie zur Erfüllung der gesetzlich umschriebenen Aufgaben geeignet und erforderlich sind (§ 8 IDG). Ebenso wenig wirkt eine Datensperre, wenn die anfragende Privatperson nachweisen kann, dass die Datensperre sie an der Verfolgung ihrer Rechte hindert (§ 22 Abs. 2 IDG).

Beispiel: Wer Schulden hat, kann sich vor seinen Gläubigern nicht hinter einer Datensperre verstecken.

Die Datensperre muss bei jeder einzelnen Stelle beantragt werden.

Das Sperrgesuch kann schriftlich oder via Online Schalter eingereicht werden, eine Begründung ist nicht notwendig. Bitte beachten Sie zusätzlich das Merkblatt zur Datensperre im Onlineschalter.

Zugehörige Objekte

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.

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