Kopfzeile
Inhalt
Verkehrsanordnung / Temporäre Teilsperrung Guldenenstrasse
Die Verkehrsanordnung gilt ab Dienstag, 20. Februar 2024 und dauert bis längstens Freitag, 19. April 2024. Für den Durchgangsverkehr ist die Guldenerstrasse in dieser Zeit täglich zwischen 19:00 und 06:00 Uhr gesperrt. Eine Umleitung wird signalisiert. Ausserhalb von den Sperrzeiten ist die Strasse frei befahrbar. Details können Sie dem Übersichtsplan im Downloadbereich entnehmen.
Die Massnahmen dienen dem Zweck des Amphibienschutzes. Am betreffenden Abschnitt befindet sich eine kantonal wichtige Amphibienzugstelle, bei welcher die Tiere auf dem Weg zum Laichgewässer die Strasse queren müssen. Die Verkehrsanordnung ist mit den Gemeinden Maur und Herrliberg koordiniert.
Bei Fragen steht Ihnen Reto Schwitter, Bereichsleiter Natur und Landschaft unter 043 277 11 26 gerne zur Verfügung.
Zugehörige Objekte
Name | |||
---|---|---|---|
Übersichtsplan_Teilsperrung_Guldenenstrasse (JPG, 388.48 kB) | Download | 0 | Übersichtsplan_Teilsperrung_Guldenenstrasse |