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Wechsel amtliches Publikationsorgan per 1. Juli 2025
Mit der herkömmlichen Publikation von amtlichen Meldungen in einem physischen Medium werden immer weniger Personen erreicht und auch gewisse Personen ausgeschlossen. Zudem sind Printmedien kostspielig.
Der Gemeinderat hat daher beschlossen, per 1. Juli 2025 das Digitale Amtsblatt Schweiz (epbublikation.ch) als rechtsverbindliches amtliches Publikationsorgan zu bestimmen. Der Information halber werden die Bestattungsanzeigen jedoch weiterhin im Anzeiger von Uster veröffentlicht. Sowohl auf epublikation.ch als auch auf egg.ch können ab dem 1. Juli 2025 kostenlose Abos eingerichtet werden um jeweils die neusten Publikationen bequem online erhalten zu können.
Das Digitale Amtsblatt Schweiz (DAS) bietet den Gemeinden eine kostengünstige und rechtssichere Plattform für amtliche Publikationen. Mit dem Projekt ePublikation steht ein gesamtschweizerisches digitales Amtsblatt nach den neuesten Prinzipien des Service Public zur Verfügung. Bund, Kantone, Gemeinden, Zweckverbände und andere öffentlich-rechtliche Institutionen können hier ihre amtlichen Nachrichten online publizieren. Dabei ist die Rechtssicherheit der Dokumente auf höchstem technischem Niveau gewährleistet.
Die amtliche Publikation über den Wechsel des Publikationsorgans erfolgte am 22. April 2025.