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Forchstrasse 145
Postfach 331
8132 Egg

Öffnungszeiten

Mo: 08.30 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr
Di: 08.30 - 12.00 Uhr
Mi: 08.30 - 12.00 und 14.00 - 16.30 Uhr
Do: 08.30 - 12.00 Uhr
Fr: 07.00 - 14.00 Uhr

Inhalt

Ausländerausweis

Die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligungen B, sowie der Niederlassungsbewilligungen C kann frühestens drei Monate vor Ablauf der Bewilligung bei der Einwohnerkontrolle beantragt werden. Alle übrigen Bewilligungen können jeweils frühestens einen Monat vor Ablauf verlängert werden. Es ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.

Weitere Informationen zum Ausländerrecht erhalten Sie auf der Website des Migrationsamtes oder telefonisch unter 043 259 88 00.

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