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Ausländerausweis
Die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligungen B, sowie der Niederlassungsbewilligungen C kann frühestens drei Monate vor Ablauf der Bewilligung bei der Einwohnerkontrolle beantragt werden. Alle übrigen Bewilligungen können jeweils frühestens einen Monat vor Ablauf verlängert werden. Es ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.
Weitere Informationen zum Ausländerrecht erhalten Sie auf der Website des Migrationsamtes oder telefonisch unter 043 259 88 00.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 043 277 11 11 | einwohnerkontrolle@egg.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Bau und Sicherheit | 043 277 11 11 | sicherheit@egg.ch |