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Zusatzleistungen zur AHV/IV
Wenn die Renten der AHV oder IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes reichen, richten Kanton und Gemeinden Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen und Beihilfen) aus.
Für Personen mit einer Rente der AHV oder IV wird aufgrund ihrer Einkommens- und Vermögenssituation berechnet, ob sie einen Anspruch auf Zusatzleistungen haben.
Das Anmeldeformular für die Zusatzleistungen finden Sie unter Onlineschalter / Downloads.
Links
Online-Rechner für Zusatzleistungen
Pro Infirmis Schweiz
Pro Senectute Schweiz
Selbständigkeit
Sozialversicherungen Bund
Sozialversicherungsanstalt Kanton Zürich
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Zusatzleistungen | 043 277 11 30 | sozialabteilung@egg.ch |