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Wirtschaftliche Hilfe
Die Sozialhilfe verhilft Menschen zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit. Finanzielle Hilfe soll lediglich vorübergehend gewährt werden und erst, wenn vorgelagerte Systeme ausgeschöpft sind. Im Vordergrund stehen die Bestrebungen zur eigenständigen Existenzsicherung.
Die Zuständigkeit zur Ausrichtung der Sozialhilfe liegt bei der Sozialbehörde Egg, die nach SKOS-Richtlinien die internen Richtlinien der Sozialhilfe Egg festlegt und deren Umsetzung und Ausführung beaufsichtigt
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Soziales | 043 277 11 30 | sozialabteilung@egg.ch |