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Brandschutz / Feuerpolizei
Bauten und Anlagen müssen so erstellt werden, dass Personen, Tiere und Sachen vor den Auswirkungen von Bränden geschützt sind. In diesem Zusammenhang prüft die Abteilung Bau und Planung im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens die Gesuche und legt die zu treffenden Massnahmen für den Brandschutz fest.
In bestehenden Gebäuden werden Kontrollen durchgeführt. Falls notwendig werden die Gebäudeeigentümer zur Behebung von Mängeln verpflichtet.
Grundsätzlich ist bei allen Bauvorhaben ein Brandschutznachweis zu erstellen. Dieser ist zusammen mit den Baugesuchsunterlagen einzureichen. Das entsprechende Formular finden Sie unter Onlineschalter / Downloads.
Gemäss Ziffer 4.1.1 e der VKF-Brandschutzrichtlinie 11-15 „Qualitätssicherung im Brandschutz“ hat die Eigentümerschaft die vollständige und mängelfreie Umsetzung aller geplanten und erforderlichen Brandschutzmassnahmen in einer rechtsgültig unterzeichneten Übereinstimmungserklärung zu bescheinigen. Die Übereinstimmungserklärung finden Sie ebenfalls unter Onlineschalter / Downloads.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Bau und Planung | 043 277 11 20 | bauamt@egg.ch |