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Inhalt
Adressauskünfte
Einfache Adressauskunft
gemäss § 18 Abs. 1 MERG und § 16 lit. a IDG
Gebühr: Fr. 15.00
Inhalt
- Name, Vorname
- Adresse in der Gemeinde Egg
- Zu- und Wegzugsdatum
Erweiterte Adressauskunft
gemäss § 18 Abs. 2 MERG und § 16 lit. a und § 17 Abs. 1 IDG
Gebühr: Fr. 30.00
Inhalt
- Name, Vorname
- Adresse in der Gemeinde Egg
- Geburtsdatum
- Geschlecht
- Zivilstand
- Heimatort
- Zu- und Wegzugsdatum
- Zu- und Wegzugsort
Die erweitere Auskunft kann nur ausgestellt werden, wenn ein Interessennachweis vorliegt. Bitte senden oder faxen Sie beides an die Einwohnerkontrolle.
Die Auskunft wird zusammen mit der Rechnung per Post versandt.
Nach § 23 Abs. 1 des kantonalen Gesetzes über die Information und den Datenschutz (IDG) verweigert das öffentliche Organ die Bekanntgabe von Informationen ganz oder teilweise oder schiebt sie auf, wenn eine rechtliche Bestimmung oder ein überwiegendes öffentliches oder privates Interesse entgegensteht.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Einwohnerkontrolle | 043 277 11 11 | einwohnerkontrolle@egg.ch |
Nummer | Name | Inkrafttreten |
---|---|---|
170.2 | Bewilligungspraxis für Listenauskünfte | 19. August 2013 |