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Handlungsfähigkeitszeugnis
Im Verkehr mit Banken, Behörden, der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber wird häufig ein Handlungsfähigkeitszeugnis verlangt. Das Handlungsfähigkeitszeugnis bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person, das heisst dass sie volljährig und urteilsfähig ist (Art. 13 ZGB).
Online-Bestellung
Sie können das Handlungsfähigkeitszeugnis mittels Online-Formular bestellen. Sie erhalten Ihr Handlungsfähigkeitszeugnis mit Briefpost innert drei Arbeitstagen.
Bestellung persönlich am Schalter
Wenn Sie das Handlungsfähigkeitszeugnis vor Ort an unserem Schalter der Einwohnerkontrolle beziehen wollen, haben Sie zur Identifizierung einen persönlichen amtlichen Ausweis mit Foto mitzubringen. Wenn Sie sich allenfalls durch eine Drittperson vertreten lassen möchten, hat die vorsprechende Person eine von Ihnen unterzeichnete Vollmacht (bei Vertretung durch Ehepartner nicht notwendig) und zur Identifizierung einen persönlichen Ausweis mit Foto vorzulegen.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 043 277 11 11 | einwohnerkontrolle@egg.ch |