Kopfzeile

close

Kontakt

Forchstrasse 145
Postfach 331
8132 Egg

Öffnungszeiten

Mo: 08.30 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr
Di-Do: 08.30 - 12.00 und 14.00 - 16.30 Uhr
Fr: 07.30 - 15.00 Uhr

Inhalt

Führen des Steuerregisters

Bei Zu- und Wegzug, Heirat und Trennung oder anderen steuerrelevanten Ereignissen werden vom Steueramt die entsprechenden Mutationen vorgenommen.

Zuzug innerhalb der Schweiz
Die Steuerpflicht beginnt in Egg rückwirkend auf den 1.1. des Zuzugsjahres. Es wird eine provisorische Steuerrechnung auf Grund der Angaben der bisherigen Wohngemeinde erstellt. Die Steuerpflichtigen haben die Möglichkeit genauere Angaben über Einkommen und Vermögen zu machen.

Zuzug aus dem Ausland
Die Steuerpflicht beginnt mit dem Zuzugsdatum.

Wegzug innerhalb der Schweiz
Bei Wegzug innerhalb der Schweiz sind natürliche Personen für die Steuerperiode des Wegzugsjahres grundsätzlich nicht mehr steuerpflichtig. Der neue Wohnsitz ist auch für die Rückerstattung aller Verrechnungssteuern für die Fälligkeiten des Wegzugsjahres zuständig. Die allenfalls für diese Steuerperiode bereits entrichteten Steuern sind dem Steuerpflichtigen in der Regel zurückzuerstatten. Eine Vergütung kann aber gekürzt oder verweigert werden, wenn Einschätzungen aus Vorperioden noch nicht rechtskräftig veranlagt sind oder noch Ausstände von früheren Jahren bestehen.

Wegzug ins Ausland
Durch Ihren Wegzug ins Ausland beenden Sie Ihre ordentliche Steuerpflicht in Egg. Damit wir Ihre Steuerangelegenheiten abschliessen können, bitten wir Sie, ca. einen Monat vor Abreise bei uns vorbeizukommen. Wir werden dann nach Möglichkeit die definitive Taxation bis zu Ihrem Auslandwegzug vornehmen, damit Sie die noch offenen Steuern begleichen können.

Heirat
Im Jahr der Heirat erfolgt eine gemeinsame Besteuerung. Sie erhalten automatische eine neue, gemeinsame provisorische Rechnung.

Trennung / Scheidung
Bei Scheidung und bei rechtlicher oder tatsächlicher Trennung wird jeder Ehegatte für die aktuelle (laufende) Steuerperiode getrennt besteuert. Zur Vornahme der getrennten Einschätzung für die Steuerperiode, in der eine Scheidung oder eine Trennung erfolgte, wird den Ehegatten im folgenden Kalenderjahr eine getrennte Steuererklärung zugestellt.

Zugehörige Objekte

Dies könnte Sie ebenfalls interessieren: