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Adress-/ Datensperre
Aufgrund Ihres Gesuches werden wir Ihre Daten im Einwohnerregister sperren. Damit keine Missverständnisse entstehen, beachten Sie bitte Folgendes:
Keine Selektion möglich
Die Sperre kann nicht selektiv gehandhabt werden. Ihre Daten werden deshalb auch dann nicht an private Personen oder Organisationen geliefert, wenn Sie allenfalls ein Interesse an der Bekanntgabe haben könnten (Klassenzusammenkünfte, Adress- bzw. Telefonbücher von privaten Anbietern).
Mitteilung an Amtsstellen
Die Sperre gilt von Gesetzes wegen nur gegenüber privaten Personen und Organisationen. Sofern gesetzliche Mitteilungsrechte und –pflichten für die Bekanntgabe der Daten an Amtsstellen bestehen, so sind diese von der Datensperre nicht betroffen.
Durchbrechung der Sperre
Die Bekanntgabe von Daten an private Personen und Organisationen ist trotz Sperre in folgenden Fällen zulässig bzw. unumgänglich:
- Wenn wir zur Weitergabe von Informationen von Gesetzes wegen verpflichtet sind. Es geht hier vor allem um gesetzliche Bestimmungen, die eine Publikation und somit eine Bekanntgabe von Daten an Drittpersonen vorschreiben, wie z.B. bei öffentlichen Bauausschreibungen.
- Wenn die anfragende Person glaubhaft macht, dass sie die Sperrung daran hindert, eigene Rechte gegenüber der betroffenen Person wahrzunehmen. Hier ist insbesondere die Eintreibung von Guthaben gemeint.
Spezialfall Steuerauskünfte
Die Sperrung der Daten aus dem Steuerregister unterliegt besonderen Bestimmungen. Hierzu ist ein spezielles Gesuch an das Steueramt zu richten.
Adresslisten / Werbematerial
Eine Adresssperre wird oft in der Hoffnung verlangt, die adressierte Werbeflut eindämmen zu können. In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass die Gemeindeverwaltung – unabhängig von Datensperren – keinerlei Adresslisten an Privatpersonen und –betriebe herausgibt. Sollten Sie somit weiterhin solches Material erhalten, können Sie versichert sein, dass die Adresse nicht von uns stammt. Vielmehr existieren private Anbieter, die das Adressmaterial nach dem Telefonbuch sowie aufgrund anderer Informationen (Kreditkarten, Einkaufskarten und dergleichen) zusammenstellen.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 043 277 11 11 | einwohnerkontrolle@egg.ch |