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Bewilligung Nutzung öffentlicher Grund
Die Benützung des öffentlichen Grundes bedarf einer Bewilligung und ist kostenpflichtig. Neben dem Gesuch ist ein Situationsplan einzureichen. Das Polizeisekretariat sowie die Gemeindepolizei unterstützen Sie gerne bei der Ausarbeitung eines entsprechenden Gesuches.
Sämtliche Informationen entnehmen Sie bitte der Wegleitung für bewilligungspflichtige Anlässe der Gemeinde Egg unter Onlineschalter / Downloads.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Polizeisekretariat | 043 277 11 11 | sicherheit@egg.ch |