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Rechnungsstellung für Kehricht
Die Grundgebühr beträgt pro Einheit (Wohnung, Einfamilien-, Reiheneinfamilien- und Ferienhaus sowie für Gewerbe-, Industrie-, Dienstleistungs- und Landwirtschaftsbetrieb) einheitlich Fr. 90.00 pro Jahr. Weitere Details entnehmen Sie der Gebührenübersicht.
Schuldner der Grundgebühren sind die am 1. Januar im Grundbuch eingetragenen Grundeigentümer oder Baurechtsnehmer.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Entsorgung | 043 277 11 11 | sicherheit@egg.ch |
Nummer | Name | Inkrafttreten |
---|---|---|
734.1 | Abfallverordnung | 12. Dezember 2011 |
734.1.11 | Vollzugsverordnung zur Abfallverordnung | 1. August 2024 |