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Orts-, Richt- und Nutzungsplanung
Die Ortsplanung dient dazu, die bauliche Entwicklung von Egg unter Berücksichtigung der Anliegen aus der Bevölkerung, Wirtschaft und Umwelt für die nächsten Jahre festzulegen. Dabei geht es um die Festlegung von Verkehrsachsen, Wohngebieten, Arbeitsplatzgebieten bis hin zu Erholungszonen und Landwirtschaftsflächen.
Der Gemeinderat hat im Jahr 2007 eine Planungskommission für die Ortsplanung eingesetzt. Es wurden ein Leitbild erarbeitet und sechs Handlungsfelder definiert. Diese Grundlagen dienen nun für die Überarbeitung der Richt- und Nutzungsplanung.
Unter die Nutzungsplanung fallen der Zonenplan, die Bauordnung sowie die Gestaltungspläne. Darin ist grundeigentümerverbindlich festgehalten, wie der Boden genutzt werden darf.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Bau und Planung | 043 277 11 20 | bauamt@egg.ch |
Nummer | Name | Inkrafttreten |
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700.1 | Bau- und Zonenordnung | 13. Dezember 1993 |