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Inventarisation in Todesfällen
Bei Unklarheiten im Zusammenhang mit den steuerlichen Konsequenzen und der Vorgehensweise ist das Gemeindesteueramt erste Anlaufstelle.
Nachdem Sie beim Bestattungsamt den Todesfall gemeldet haben, erhalten wir eine Kopie des Sterberapportes. Auf Grund dieser Angaben werden wir die weiteren Schritte im Zusammenhang mit der Inventaraufnahme festlegen und Ihnen schriftlich nach der Beerdigung mitteilen.
Folgende Unterlagen können Sie bereits heute schon besorgen:
- Sämtliche Bank- und Postkontoauszüge per Todestag (des ehelichen Vermögens)
- Wenn Liegenschaften vorhanden: Grundbuchauszug, sofern keine direkten Nachkommen oder Ehepartner vorhanden sind
- Wenn Tresorfach vorhanden: bitte nach dem Todesdatum nicht ins Tresorfach gehen, erst nach der Inventarisation
- Ehevertrag, Erbvertrag und Testament
- Unterlagen betreffend Lebensversicherung, 3. Säule, Sterbegelder usw.
- Aufstellung betreffend Erbvorbezüge / Schenkungen
- Darlehensbestätigung
- Bargeld, Schmuck, Antiquitäten, Bilder, Gold usw.
- Aufstellung der Schulden inkl. Hypotheken
- Wertsachenversicherungspolice
- Hausratsversicherungspolice
- Aufstellung Eigengüter
- Bei Selbständigen: Bilanz per Todestag
- Bei Pensionierten: Beleg letzter AHV-/Rentenüberweisung
Sollten Sie vorweg bereits Fragen haben, setzen Sie sich bitte mit uns, Tel. 043 277 11 60, in Verbindung.
Adresse
Bezirksgericht Uster
Kanzlei Erbschaftssachen
Gerichtsstrasse 17
8610 Uster
Tel. 043 366 33 00
Links
Den Erbschein können Sie mittels Bestellformular bestellen (nur Bezirk Uster)
Merkblatt des Kantonalen Steueramtes über steuerrechtliche Fragen in Todesfällen
Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Steuern | 043 277 11 60 | steueramt@egg.ch |