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Gebietsentwicklung Oberdorf
Im Gebiet Oberdorf soll eine siedlungsverträgliche und zukunftsweisende Dorferweiterung entstehen. Die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer haben sich zu einem partnerschaftlichen Planungsprozess zusammengeschlossen.
Im Dialog mit der Gemeinde soll eine Neubebauung mit grösstmöglicher Zufriedenheit für die Nutzerinnen und Nutzer aber auch für die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie Nachbarschaft geschaffen werden.
Informationsveranstaltung | Der Gemeinderat hat am 11. Juli 2023 über den Studienauftrag "Oberdorf“ informiert. Neben dem favorisierten Bebauungskonzept (Siegerkonzept) wurden auch die massgeblichen Unterschiede der beiden anderen Beiträge aufgezeigt. Zudem erläuterte Simon Wegmann vom Planungsbüro Suter von Känel Wild AG den ca. 60 interessierten Anwohnerinnen und Anwohnern die weiteren Planungsschritte und die Abhängigkeiten der einzelnen Planungen. Der anschiessende Apéro diente dem gegenseitigen Austausch und der Erklärung von individuellen Fragen und Anliegen. Die PowerPoint-Präsentation finden Sie hier.
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Jurierung | An der Schlusspräsentation vom 13. März 2023 wurden drei sehr unterschiedliche Bebauungskonzepte präsentiert. Das Team Koya (Koya Architektur GmbH mit Westpol Landschaftsarchitektur GmbH) vermochte die Jury und die Grundeigentümer mit ihrem Beitrag zu überzeugen. Das Team soll mit der Weiterbearbeitung des Beitrags zu einem Richtprojekt, als Grundlage für den öffentlichen Gestaltungsplan, beauftragt werden. |
Studienauftrag | Für das Gebiet Oberdorf, Hansliwis und Chüeferwis wurde ein Studienauftrag - auf Initiative der betroffenen Grundeigentümer - lanciert. Drei Architektur-/Landschaftsarchitekten-Teams erarbeiten derzeit Bebauungsvorschläge. Die erste Zwischenbesprechung fand anfangs Oktober 2022 statt. Das Resultat des Studienauftrags liegt anfangs 2023 vor. |
Orientierende Vorversammlung | Die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer wurden am 4. Mai 2022 über den aktuellen Verfahrensstand anlässlich einer orientierenden Vorversammlung informiert. |
Revision Zwischenentscheide | Mit Beschluss vom 14. März 2022 hat der Gemeinderat die Zwischenentscheide vom 30. Oktober 2017 revidiert. Die Anpassung betrifft den Gestaltungsplanperimeter, welcher um die beiden Grundstücke Kat. Nrn. 3475 und 3776 südlich des Rebenwegs erweitert wird. Während der Rekursfrist sind keine Rekurse eingegangen. Dokumente zum downloaden: |
Groberschliessung | Der Kanton hat die Planung der Meilenerstrasse mit der Erstellung eines Radweges konkretisiert. Zudem hat die Gemeinde die Sicherstellung der Hochwassersicherheit am Stigelibach (öffentliches Gewässer Nr. 12.0) an die Hand genommen. |
Einberufung Begleitgruppe | Auf Antrag von Grundeigentümern hat der Gemeinderat am 30. März 2020 die Einberufung einer Begleitgruppe für die Erarbeitung des Quartierplans Oberdorf genehmigt. Hauptfunktion der Begleitgruppe ist die Vertretung der Grundeigentümerinteressen. An der Informationsveranstaltung vom 22. Oktober 2020 wurde den Anwesenden der Stand des Quartierplanverfahrens vorgestellt. Gleichzeitig wurden auch die fünf vorgeschlagenen Mitglieder in die Begleitgruppe gewählt. Es fanden bereits vier Sitzungen mit der Begleitgruppe statt. Dokumente zum downloaden: |
Gestaltungsplanverfahren | Im Rahmen der Zwischenentscheide gemäss § 25 QPV (Quartierplanverordnung) wurde am 30. Oktober 2017 durch den Gemeinderat die Ausarbeitung eines öffentlichen Gestaltungsplans (Gestaltungsplan Oberdorf) beschlossen. Weitere Informationen zum Gestaltungsplanverfahren kann dem Merkblatt des Amtes für Raumentwicklung entnommen werden. Dokumente zum downloaden: |
Quartierplanverfahren | Der Gemeinderat hatte mit Beschluss vom 10. Dezember 2012 auf Antrag von zwei Grundeigentümern den Quartierplan Nr. 15 Oberdorf, Egg, eingeleitet. Die Genehmigung durch die Baudirektion erfolgte am 10. April 2014. Mit dem eingeleiteten Quartierplanverfahren soll im erfassten, teilweise überbauten Beizugsgebiet die genügende Erschliessung sichergestellt und bei Bedarf die Grundstückseinteilung verbessert werden, so dass die Grundstücke zonenkonform überbaut und genutzt werden können. Über das Quartierplanverfahren gibt das Merkblatt des kantonalen Amtes für Raumentwicklung Auskunft. Das Beizugsgebiet des Quartierplans Oberdorf wird wie folgt abgegrenzt:
Dokumente zum downloaden: |
Ausgangslage | Das Gebiet Oberdorf liegt vollständig in der Bauzone und grenzt im Norden an die Kernzone an. Es weist Erschliessungsdefizite auf. Aufgrund der fehlenden Baureife kann das Gebiet baulich nicht entwickelt werden. Das unüberbaute Areal ist aus Sicht der Ortsplanung ein Schlüsselareal und liegt teilweise im Gebiet mit hoher Dichte gemäss regionalem Richtplan. Das Gebiet liegt im Nahbereich der Forchbahnhaltestelle Egg. Im Osten grenzt das Gebiet an die kantonale Meilenerstrasse (Route 716), die als Hauptverkehrsstrasse klassiert ist. Entlang dieser Staatsstrasse verläuft eine Radwegroute (Nr. 41).
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