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An- oder Abmeldung Hunde
Hundehalterinnen und Hundehalter melden ihre Hunde, die älter als drei Monate sind, innert zehn Tagen bei der Wohnsitzgemeinde an und machen die erforderlichen Angaben. Innert der gleichen Frist sind Mutationen mitzuteilen wie Adressänderung, Abgabe an einen anderen Hundehalter oder Tod des Hundes.
Informationen zur Registrierung bei der Hundedatenbank AMICUS können Sie dem Merkblatt AMICUS Registrierung unter Onlineschalter / Download entnehmen. Die Informationen des laufenden Jahres finden Sie im Merkblatt Hunde.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Polizeisekretariat | 043 277 11 11 | sicherheit@egg.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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