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Übereinstimmungserklärung Brandschutz
Gemäss Brandschutzrichtlinie „Qualitätssicherung im Brandschutz“, Ziffer 4.1.3 lit. e hat der QS-Verantwortliche Brandschutz der Eigentümerschaft sowie der Brandschutzbehörde die vollständige und mängelfreie Umsetzung der erforderlichen Brandschutzmassnahmen gemäss der Baubewilligung in einer Übereinstimmungserklärung zu bescheinigen. Diese ist vor Bezug der Baute bzw. Inbetriebnahme der Anlage einzureichen.
Die Erteilung der Bezugsbewilligung ist erst nach Vorlage der Übereinstimmungserklärung möglich.
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Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Bau und Planung | 043 277 11 20 | bauamt@egg.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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