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Fristerstreckung Steuererklärung
Beantragen Sie mit dem nachfolgenden Formular die Fristerstreckung.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Steuern | 043 277 11 60 | steueramt@egg.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Bemerkung
Fristverlängerungen werden bis längstens 30. November des aktuellen Jahres bewilligt. Das Gesuch ist vor Ablauf der Einreichefrist einzureichen.
Verfahren
Aufgrund der Weisung des Kantonalen Steueramtes werden bewilligte Fristerstreckungen nicht mehr bestätigt.
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.