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Einbürgerungsverfahren
Bei ausländischen Staatsangehörigen sind auch die kantonalen Behörden und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement am Verfahren beteiligt. Das Gesuch für die ordentliche Einbürgerung ist online beim Gemeindeamt des Kantons Zürich einzureichen.
Die Unterlagen für die erleichterte Einbürgerung oder die Einbürgerung von Schweizer Staatsangehörigen in Egg sind bei der Gemeinde erhältlich.
Wir informieren Sie gerne über die für sie massgebenden Anforderungen und die Höhe der Einbürgerungsgebühren.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einbürgerungen | 043 277 11 11 | sicherheit@egg.ch |